In der zweiten Februarhälfte 2024 wurde die eID-Funktion in Rheinland-Pfalz aufgrund eines Sicherheitsproblems vom Netz genommen.
Mit diesem Artikel sind wir als InnoWIS GmbH unserer Informationspflicht nachgekommen und haben als Teil der "kommunalen Familie Rheinland-Pfalz" fortwährend und wiederholt den Stand der Dinge bei den dafür zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz erfragt und ihn an dieser Stelle dokumentiert. Wir haben mit diesem Artikel zudem auf die Hintergründe des Ausfalls hingewiesen: bei den dafür zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz (BSI, CERT RLP etc.) haben unterschiedliche sicherheitstechnische Bewertungen des Sachverhalts vorgelegen, was die offizielle Freigabe der eID-Funktion entsprechend verzögert hat.
Auch wenn wir als InnoWIS nicht dafür verantwortlich zeichnen, die Basisinfrastruktur gemäß EGovGRP bereitzustellen, halten wir im Einklang mit den zuständigen Stellen die Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten sowie der Informationssicherheit für nicht verhandelbar. Speziell im Licht der Neuentwicklungen des OZG-Änderungsgesetzes wäre niemandem gedient, wenn jemand einen rechtssicheren Bauantrag (u.ä.) im Namen einer anderen Person einreicht, weil ein zuständiges Ministerium trotz der bekannten Sicherheitslage eine kompromittierbare eID-Funktion zu früh in Betrieb genommen hat.
Am 12. August 2024 schließlich hat der LDI nach ausgiebiger sicherheitstechnischer Prüfung den eID-Service für Rheinland-Pfalz wieder aktiviert. Entsprechend steht der Service Anwendern und Bürgern wieder zur Verfügung. Wir als InnoWIS freuen uns, mit der letzten Überarbeitung dieses Artikels auf dieses Datum hinweisen zu dürfen.
Ende gut, alles gut :)
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre InnoWIS GmbH